Alumina-Präzisionskeramik ist ein Hightech-Keramikprodukt aus Aluminiumoxidmaterialien.die sich nach der Herstellung insbesondere in der komplexeren Struktur des Endprodukts widerspiegelt. in Bezug auf die relativ geringe Größe und die geringere Sekundärverarbeitung sind die Leistungsmerkmale von Aluminiumoxid-Präzisionskeramik denen von Aluminiumoxid-Keramik ähnlich,mit einer Breite von mehr als 20 mm,Daher werden Aluminiumoxid-Präzisionskeramiken in der Elektronik, im Informationswesen und in der Kommunikation weit verbreitet. , Luft- und Raumfahrt, Militär und andere Bereiche wurden ebenfalls weit verbreitet.
Aufgrund seiner guten physikalischen und chemischen Eigenschaften nimmt Feinaluminiumkeramik in vielen Bereichen eine bedeutende Stellung ein.Aluminium-Präzisionskeramik wird hauptsächlich bei der Herstellung von Kondensatoren verwendet, elektronische Potentiometer, Spannungsregler und andere elektrische Komponenten.Es kann den effizienten und stabilen Betrieb von elektrischen Komponenten gewährleisten..
In der Industrie nimmt auch feine Aluminiumkeramik eine wichtige Position ein. Sie hat eine sehr hohe Härte und Verschleißbeständigkeit. Sie kann zu verschleißbeständigen Teilen wie verschleißbeständigen Rohren hergestellt werden,in Industrieanlagen und bei der Herstellung von mechanischen Präzisionsteilen verwendet.Aluminium-Präzisionskeramiken können zur Herstellung von Ersatzprodukten für den menschlichen Körper wie künstlichen Armen und Knien verwendet werden und haben eine gute Biokompatibilität und mechanische Eigenschaften..
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Präzisionskeramik aus Aluminiumoxid eine gute Leistungsfähigkeit und eine breite Anwendung aufweist, und dass ihr Herstellungsprozess relativ streng ist, sie jedoch einen hohen Mehrwert und wirtschaftliche Vorteile bietet.Die künftigen Marktperspektiven für Feinkeramik aus Aluminiumoxid sind sehr breit und haben ein großes Entwicklungspotenzial..
Siehe Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Dezember 2008 über die Gewährung von staatlichen Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen (ABl.